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Fruchtsäure Peeling in Gelsen­kirchen

Wünschen Sie sich wieder ebenmäßigere und jünger erscheinende Haut? Dann sollten Sie unser Fruchtsäure Peeling in Gelsenkirchen ausprobieren. Kurz gesagt ist diese Behandlungsmethode ideal für alle, die präventiv etwas gegen vorzeitige Hautalterung tun wollen. Und für jeden mit reifer, faltiger Haut, Akne-Narben sowie Verhornungs- oder Pigmentstörungen. Unser Fruchtsäure Peeling in Gelsenkirchen lässt müde Haut rosiger als auch gesünder erscheinen.

Schmerzfreie Hauterneuerung

Beim Fruchtsäure Peeling in Gelsenkirchen handelt es sich um eine nichtinvasive – also schmerzfreie – Behandlungsmethode. Diese entfernt zuerst die obersten, abgestorbenen Hautschüppchen. Das Fruchtsäure Peeling verringert nicht nur die Dicke der Hornschicht, es sorgt zudem auch für eine Stabilisierung des Haut-Säureschutzmantels. Ein weiterer Vorteil des Fruchtsäure Peeling ist die Anregung von Collagenbildung. Obendrein sorgt das Treatment für eine gleichmäßigere Verteilung des Melanins in der Haut sowie für eine Hauterneuerung.

Anti-Aging Effekt

Nach der 20-minütigen Behandlung wirkt die Haut deutlich feinporiger und glatter. Des weiteren ist das Fruchtsäure Peeling besonders effektiv bei der Ablösung oberflächlicher Hautschuppen sowie bei der Beseitigung von Haut-Unreinheiten. Ein weiteres Plus ist die Anregung der Durchblutung und infolgedessen auch die Anregung der Collagen-Produktion. Das lässt feine Linien und Hautfältchen verschwinden und die Haut jünger und frischer erscheinen.

Kosmetisches Fruchtsäure Peeling 20%

Behandlungszeit 30 Minuten
  • Schüler/Studenten 49,00 Euro
  • Erwachsene 69,00 Euro

Medizinisches Fruchtsäure Peeling 50%

Behandlungszeit 30 Minuten
  • Pro Sitzung 89,00 Euro

Medizinisches Fruchtsäure Peeling 70%

Behandlungszeit 30 Minuten
  • Pro Sitzung 109,00 Euro
Sie kommen zur Behandlung in ein Studio, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.