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Green Peel Classic in Gelsen­kirchen

Bei diesem Treatment handelt es sich um eine biologische Schälkur der Haut. Das heißt, die Behandlung findet auf reiner Naturbasis statt. Bei dieser weltweit angewandten Methode wird die oberste Hautschicht durch eine spezielle Kräutermischung abgeschält. Das aktiviert die Zellneubildung. Kurz gesagt, die Haut ist nach dem Green Peel Classic in Gelsenkirchen wieder wie neu.

Regeneration von geschädigter Haut

Green Peel Classic in Gelsenkirchen ist für viele verschiedene Hautprobleme geeignet. Dazu gehört zum Beispiel Haut, die aufgrund von Akne, zu viel Sonne, große Poren, Pigmentstörungen oder auch Narben sichtbar geschädigt ist. Auch bei vorzeitigen Gesichtsfalten, Dehnungsstreifen oder sichtbarer Elastizitätsverlust im Bereich von Bauch, Beinen oder Armen ist die Schälkur ebenfalls ideal. Kurz gesagt, die Behandlung führt zu einer Regeneration und Erneuerung der Haut.

Individuell abgestimmte Behandlung

Bei der 90-minütigen Behandlung arbeiten wir zuerst einen Mix aus speziellen Kräutern, Mineralien, Vitaminen und Enzymen in die Haut ein. Die Kräutermischung dosieren wir individuell nach vorheriger Absprache und entsprechend dem Hautzustand und Behandlungsziel. Die Wirkung der Green Peel Classic tritt nach zwei bis fünf Tagen auf. Am fünften Tag nach der Schälung erfolgt abschließend eine Beauty Finish Wirkstoffbehandlung. Hierdurch ist die Haut besonders aufnahmefähig, was zur Regeneration beiträgt.

Behandlungszeit 90 Min. inkl. Pflegeset

  • Pro Sitzung 279,00 Euro inkl. Nachbehandlung und Pflegeset
Sie kommen zur Behandlung in ein Studio, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.