Skip to main content

Hyaluron Behandlung in Gelsen­kirchen

Ein Feuchtigkeitsverlust der Haut tritt oft durch negative Umwelteinflüsse oder inneren Stress ein. Das Resultat ist eine trockene sowie empfindliche Haut mit Faltenbildung. Egal welcher Hauttyp man ist, der Alterungsprozess verstärkt die Feuchtigkeitsarmut der Haut mit den Jahren noch. Selbst normale Tageslotionen wirken irgendwann nicht mehr, um ein angenehmes Hautgefühl zu bekommen oder Falten zu bekämpfen. Da hilft eine Hyaluron Behandlung in Gelsenkirchen.

Hyaluron-Behandlung per Ultraschall

Durch Ultraschall wird niedrigmolekulare Hyaluronsäure in die unteren Schichten der Haut eingearbeitet. Indessen gelangt hochmolekulare Hyaluronsäure in die obersten Schichten der Haut. Die hochkonzentrierten Pflegeprodukte bei der Hyaluron Behandlung in Gelsenkirchen setzen abschließend ihre Aktivstoffe frei. Und das mit Präzision genau dort, wo die Haut sie am dringendsten braucht. Dabei wird auch das natürliche Abwehrsystem gekräftigt.

Sichtbare Faltenverminderung

Die Hyaluron Behandlung versorgt die Haut regelmäßig und dauerhaft mit einer Extra-Portion Feuchtigkeit. Die Haut wird nicht nur glatt, geschmeidig und elastisch, unliebsame Fältchen und Stirnfalten werden ebenfalls weniger sichtbar. Kurz gesagt, die Haut sieht durch eine Hyaluron Behandlung in Gelsenkirchen einfach jünger aus!

Behandlungszeit 55 Minuten

  • Pro Sitzung 89,00 Euro
Sie kommen zur Behandlung in ein Studio, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.