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Waxing Gelsenkirchen

Bei der Depilation, auch Waxing genannt, handelt es sich um die Entfernung von Körperhaaren durch ein spezielles Warmwachs. Das Waxing in Gelsenkirchen gehört für viele aus hygienischen wie auch aus ästhetischen Gründen zur allgemeinen Körperpflege. Was sich auf Anhieb erst einmal schmerzhaft anhört, ist bei einer professionellen Handhabung durch unsere Kosmetikerinnen oft schmerzarm.

Die Durchführung

Beim Waxing in Gelsenkirchen trägt unsere Kosmetikerin ein erwärmtes Spezialwachs im weichen Zustand auf die Hautregion auf, aus der unerwünschte Körperhaare entfernt werden sollen. Das Wachs ist im erhitzten Zustand besonders wirkungsvoll, denn die Wärme öffnet die Hautporen und die Haare lassen sich so leichter entfernen. Sobald das Wachs kalt und hart geworden ist, wird es mit einer schnellen, ruckartigen Bewegung auf einmal abgezogen. In einigen Fällen wird der Prozess bis zum gewünschten Ergebnis wiederholt. Abschließend wird zu Beruhigung der Haut Pflegecreme aufgetragen.

Die Vorteile von Waxing in Gelsenkirchen

Der Hauptvorteil der Depilation liegt in der langanhaltenden Glattheit und der Dauer, bis die entfernten Haare wieder nachwachsen. Zwischen den Behandlungen können bis zu zwei Monate liegen. Bei einer wiederholten Anwendung über einen längeren Zeitraum hinweg, nimmt sowohl die Menge als auch die Stärke der Haare ab. Damit verlängern sich die Zeiträume zwischen den Anwendungen noch weiter. Im Gegensatz zur Rasur bilden sich auch keine harten Stoppeln aus, da die nachwachsenden Haare weiche Spitzen haben.

Gründlich und schonend

Das Waxing in Gelsenkirchen zählt zu den gründlichsten Methoden, Haare zu entfernen – und obendrein noch zu den schonendsten. Egal ob in den Intimzonen oder im Gesicht, die unerwünschten Körperhärchen werden beim Waxing schnell, gründlich und schmerzarm entfernt.

Behandlungszeit 15 Minuten

  • Oberlippe 12,00 Euro
  • Kinn 15,00 Euro
  • Wangen 20,00 Euro
Sie kommen zur Behandlung in ein Studio, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.