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Calming Down Behandlung in Gelsen­kirchen

Für wen ist die Calming Down Behandlung in Gelsenkirchen besonders geeignet? Kurz gesagt für alle, deren Haut entweder empfindlich und trocken ist, oder die unter einer Gefäßwandschwäche mit den damit verbundenen Rötungen leiden.

Entspannung pur

Unsere wohltuende Behandlung beinhaltet reizfreie Aktivstoffe sowie ausgesuchte hautähnliche Lipide. Mit unser speziell auf den jeweiligen Hauttyp ausgerichteten Maskenkombination und sanften Massagegriffen stellen wir die Balance Ihrer Haut wieder her.

Der Ablauf

Das Treatment beginnt mit einer Tiefenreinigung durch warme Kompressen. Darüber hinaus erstellen wir eine Hautdiagnose und beraten Sie in punkto Hautpflege. Nach einem erfrischenden Peeling folgt die Beseitigung kleinerer Hautunreinheiten und das Auftragen eines beruhigenden Wirkstoffkonzentrats. Nach einer Augenpflege und Gesichtsmaske können Sie sich auf eine wohltuende und entspannende Gesichts- und Dekolleté-Massage freuen. Zuletzt verwöhnen wir Ihre Haut mit einer hochwertigen Abschlusspflege.

Haut wieder im Gleichgewicht

Zusammengefasst bringt die Calming Down Behandlung in Gelsenkirchen die Haut wieder ins Gleichgewicht und stärkt ihre Widerstandskraft gegenüber äußeren Reizen. Dazu mindert sie Rötungen und Irritationen. Zudem wirkt das Treatment ausgleichend auf den Fett- und Feuchtigkeitsgehalt der Haut. Das heißt, Ihre Haut fühlt sich wieder sanft, zart und geschmeidig an.

Behandlungszeit 55 Minuten

  • Pro Sitzung 69,00 Euro
Sie kommen zur Behandlung in ein Studio, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.