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Mela White Behandlung in Gelsen­kirchen

Sonnenstrahlen sind gut für die Gesundheit, da sie das Immunsystem stützen. Sie können allerdings auf der Haut merkliche Schäden anrichten. Die UV-Strahlung führt dann zu Hyperpigmentierung, also zu dunklen Hautverfärbungen und Altersflecken. Die Mela White Behandlung in Gelsenkirchen vermindert diese nicht nur, sie beugt obendrein auch Neubildungen vor.

Hautregeneration durch Peeling und Gesichtsmaske

Die Mela White Behandlung kann im Gesicht als auch an anderen hyperpigmentierten Körperstellen erfolgen. Sie beginnt mit der Reinigung und Tonisierung der Haut sowie einer individualisierten Hautdiagnose. Nach warmen Kompressen folgt ein enzymatisches Peeling. Ein pigmentaufhellendes Wirkstoffkonzentrat, gefolgt von einer vitalisierenden Gesichtsmaske mit Serum und Vlies rundet die Behandlung ab. Das Ergebnis ist eine Minderung Ihrer sonnenbedingten Hautverfärbungen mit gleichzeitiger Regenerationsanregung der Hautzellen.

Mit der Mela White zum gleichmäßig schönen Teint

Für einen sichtbaren und langanhaltenden Effekt sind regelmäßige Anwendungen der Mela White Behandlung in Gelsenkirchen notwendig. Kurz gesagt bekämpft sie störende Hautverfärbungen nach zu viel Sonnenstrahlung und sorgt abschließend für einen gleichmäßig pigmentierten, schönen Teint.

Mela White Behandlung

Behandlungszeit 45 Minuten
  • Pro Sitzung 89,00 Euro
Sie kommen zur Behandlung in ein Studio, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.